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Wann ist Psychotherapie ratsam?

Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese allein nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn sich die störenden Beschwerden schon über längere Zeit hinziehen oder sich gar verschlimmern.

Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene ernsthaft dazu bereit sind, sich mit sich selber und ihren Problemen auseinanderzusetzen und an deren Überwindung - unterstützt durch den/die TherapeutIn - mitzuarbeiten.

Mögliche Themen in einer Psychotherapie:

  • Selbstwertprobleme: Minderwertigkeitsgefühle, Ängste, Einsamkeit, Depressionen

  • Psychosomatische Beschwerden: Reizbarkeit, Nervosität, Schlafstörungen, körperliche Beschwerden ohne fassbaren medizinischen Befund

  • Sexuelle Störungen, Eifersucht, Verlust- oder Bindungsängste

  • Ängste und Phobien: Platz-, Höhen-, Flugangst, störende Ängste vor gewissen Tieren, soziale Phobien, Prüfungsängste

  • Traumatische Erfahrungen, Gewalt und ihre Folgen, Missbrauch

  • Essstörungen, Selbstverletzung

  • Substanz- und nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten

Vergütung von Psychotherapie

 

Die psychotherapeutische Behandlung durch entsprechend ausgebildete PsychologInnen gehört in Liechtenstein zur medizinischen Grundversorgung und wird unter folgenden Voraussetzungen durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) übernommen:

  • die Überweisung erfolgt durch eine Ärztin/einen Arzt

  • die Therapie muss durch Psychotherapeuten mit Konzession in Liechtenstein durchgeführt werden, die zur OKP zugelassen sind. Für Therapien bei nicht zur OKP zugelassenen TherapeutInnen braucht es den Versicherungszusatz "erweiterte OKP" oder eine spezielle Begründung durch den zuweisenden Arzt.

Beratung oder Therapie?
Wann Psychotherapie?
Behandlungsmethoden
Kosten

Behandlungsmethoden

Es gibt nicht die Psychotherapie, die Methoden sind vielmehr vielfältig. Für unterschiedliche Störungsbilder gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Persönliche Vorlieben spielen zudem eine stärkere Rolle als in anderen Therapieformen: für ein gutes Resultat  müssen PatientIn, TherapeutIn und Methode zueinander passen (Matching). Psychotherapie kann wie eine andere Behandlung auch manchmal anstrengend oder schmerzhaft sein. Sie braucht Zeit und Geduld.

Verhaltenstherapeutische Methoden
Wie ein Mensch denkt, fühlt und was er tut, gilt als gelernt und veränderbar. Der/die TherapeutIn bespricht und übt mit Ihnen jene Situationen, die Sie sonst vermeiden. Damit lernen Sie schrittweise, z.B. Angst- und Panikgefühle zu überwinden. Beispiele: Expositionsverfahren, kognitiv-behaviorale Therapie.

Systemische Therapien
Seelische Probleme werden verstanden als Ausdruck von nicht funktionierenden oder gestörten Beziehungen. Systemische TherapeutInnen berücksichtigen in ihrer Arbeit auch Angehörige, Partner und die sozialen Netze der Klienten.
In systemischen Therapien nehmen Familienangehörige oder PartnerInnen an der Therapie oder einzelnen Sitzungen teil, um Beziehungen und Konflikte gemeinsam zu klären.

Beispiel: Familientherapie.

Tiefenpsychologische Verfahren
Psychische Probleme werden als Ausdruck unbewusster Vorgänge und Konflikte verstanden. Mit Ihrem/r TherapeutIn versuchen Sie, sich diese bewusst zu machen, etwa durch Traumdeutungen, Assoziationen, Vergangenheitserinnerungen. Beispiele: Psychoanalyse oder analytische Psychologie.

Humanistische Verfahren
Der Mensch gilt in seinem Innersten als gesund und fähig, seelisch zu wachsen. Im Gespräch mit dem/r TherapeutIn sprechen Sie über aktuelle Schwierigkeiten und finden Zugang zu Ihren seelischen Selbstheilungskräften. Die TherapeutInnen unterstützen Sie aktiv, wenn Sie neue Lösungen ausprobieren. Beispiele: Gesprächspsychotherapie nach Rogers, Gestalttherapie nach Perls.

"Körpertherapie"
Bewegungen oder Verspannungen, Atmung oder Schmerzen gelten als Ausdruck der Seele. Mit dem/der TherapeutIn lernen Sie Körperübungen, Atem- oder Entspannungstechniken, die seelische Veränderungen herbeiführen. Beispiele: Progressive Muskelentspannung nach Jacobson, autogenes Training nach Schultz.

Wissenswertes: Psychologische Beratung und Psychotherapie

Psychologinnen und Psychologen bieten Dienstleistungen in vielen verschiedenen Gebieten an. Grob zusammengefasst unterscheidet man Beratung und Therapie. 

 

Beratung

Bei einer psychologischen Beratung geht es in der Regel um eine relativ klar umrissene Fragestellung, etwa:

  • Berufswahl

  • Karriereplanung

  • Erziehungs- oder Lernschwierigkeiten

  • Berufliche oder Partnerschaftskonflikte

  • Trennung/Scheidung

  • Prävention

Eine psychologische Beratung ist zeitlich befristet und dauert wenige Sitzungen (zwischen einer und etwa zehn Sitzungen). Psychologische Beratung ist keine Pflichtleistung der Krankenversicherung. Um selbstständig tätig zu sein, brauchen PsychologInnen in Liechtenstein eine Bewilligung (Konzession).

 

Therapie

"Psychotherapie" heißt wörtlich: Pflege/Heilung der Seele. Es ist die Behandlung seelischer Leiden mit psychologischen Mitteln. Im Unterschied zu einer Beratung werden in einer Psychotherapie Fragestellungen und Leidenszustände behandelt, welche die ganze Person betreffen.

Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie

  • Ängste

  • Depressionen

  • Persönlichkeits- und Traumastörungen

  • Essstörungen

  • Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

  • Abhängigkeiten

  • Zwänge

  • psychosomatische Störungen etc.

Immer häufiger werden psychotherapeutische Behandlungsmethoden  - begleitend zu medizinischen Massnahmen -  auch bei körperlichen Krankheiten eingesetzt.

In einer Psychotherapie geht es um persönliche Veränderung, um neues Verhalten und neue Einsichten. Da eine solche Veränderung nicht in einigen wenigen Gesprächen zu erreichen ist, dauert eine Therapie tendenziell länger als eine Beratung.

Um als PsychotherapeutIn in Liechtenstein tätig zu sein, bedarf es einer Konzession des Amtes für Gesundheit. Sie stellt sicher, dass Psychotherpeuten über eine fundierte methodische Ausbildung sowie über mehrjährige überwachte Praxiserfahrung im Umgang mit seelisch leidenden PatientInnen verfügen.

Psychotherapie Behandlungsmethoden
Psychotherapie Kosten

Die Spreu vom Weizen trennen - fragwürdige Heilangebote

 

Auf dem "Psychomarkt" gibt es eine Vielfalt von verführerischen Heilangeboten. Die Wirksamkeit dieser Angebote ist in der Regel wissenschaftlich nicht erwiesen, weshalb sie oft nicht das leisten können, was sie versprechen. Auch verfügen die Behandelnden nicht zwingend über die erforderlichen Ausbildungen und Erfahrungen für eine qualifizierte Behandlung von seelischen Störungen.

 

Wie können Sie zwischen Fachleuten für psychologische Psychotherapie und/oder Beratung und unqualifizierten Anbietern unterscheiden?

Die Ausübung der Psychotherapie ist in Liechtenstein durch das Gesundheitsgesetz geregelt: Psychotherapie ausüben darf nur, wer im Besitze einer Konzession des Amtes für Gesundheit  ist. Voraussetzung für die Konzession ist ein Hochschulstudium in Psychologie (oder Medizin), eine fachspezifische Weiterbildung und mehrjährige Praxiserfahrung. Wer ohne Konzession psychische Probleme behandelt, bewegt sich ausserhalb des Gesundheitsgesetzes.

Scheuen Sie sich nicht, den/die TherapeutIn Ihrer Wahl direkt nach seiner/ihrer Ausbildung zu fragen.

 

Alle auf dieser Website aufgeführten Therapie- und Beratungsangebote sind seriös, qualifiziert und entsprechen professionellen Standards. Unser Berufsverband steht Ihnen ausserdem  jederzeit gerne zur Verfügung, wenn es um die Beurteilung von Therapie- und Beratungsangeboten geht.

Spreu und Weizen
Wer macht was?

Wer macht was?

 

Psychologin/Psychologe
PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie. Durch das akademische Studium, das mit Lizentiat, Master of Science, Magister, Diplom oder Doktorat abgeschlossen wird (lic. phil., MSc, Mag. phil. oder Dipl. Psych., Dr. phil.) erwerben sie in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken, Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.

Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Nach Abschluss des Psychologiestudiums können die PsychologInnen eine mehrjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die sie für eine eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Für die Ausübung von Psychotherapie als Selbständigerwerbende/r bedarf es in Liechtenstein einer Konzession, welche das Amt für Gesundheit erteilt. Im Unterschied zu den PsychiaterInnen behandeln die PsychotherapeutInnen nur mit psychologischen Mitteln, mit Gesprächen, Rollenspielen, Entspannungstechniken etc. und nicht mit Medikamenten. Man spricht deshalb auch von "psychologischer Psychotherapie".

Psychiaterin/Psychiater:
PsychiaterInnen verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine Vertiefung auf dem medizinischen Fachgebiet "Psychiatrie". Sie behandeln sowohl mit Medikamenten (Psychopharmaka) als auch mit anderen Mitteln (Gespräche, etc.). Gleich wie PsychologInnen brauchen auch PsychiaterInnen eine psychotherapeutische Zusatzausbildung, um Psychotherapie auszuüben. Man spricht in diesem Fall von "ärztlicher Psychotherapie".

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